§ 13 Stellung eines Asylantrags
Stand: 12.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/13#abs-1 (1) Der Ausländer kann den Asylantrag auf die Zuerkennung internationalen Schutzes beschränken. Er ist über die Folgen einer Beschränkung des Antrags zu belehren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/13#abs-2 (2) Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, hat den Asylantrag bei der Grenzbehörde zu stellen (§ 18). Im Falle der unerlaubten Einreise hat er sich unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung zu melden (§ 22) oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei den Asylantrag zu stellen (§ 19).
Wird zitiert von 807 Entscheidungen zu § 13 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 24.02.2011 – 4 K 351/10
- OVG Bremen, 08.07.2025 – 2 B 80/25Zitiert von 2
- OVG Thüringen, 06.12.2024 – 3 KO 151/24
- OVG Niedersachsen, 25.11.2019 – 13 ME 331/19Zitiert von 11
- OVG Bremen, 20.07.2021 – 2 LB 96/21Zitiert von 9
- BGH, 21.11.2002 – V ZB 49/02Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 01.09.2026 – 29 L 2474/26.AErnstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 11.08.2026 – 22 L 1988/26.A
- VG Köln, 04.08.2026 – 22 L 1802/26.AZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.08.2019 Ausfertigung
§ 13 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1294)
BGBl. 2019 I S. 1294
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.